Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- oder Tätigkeitsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge zwischen Firma Wiesecker Group und dem Schulungsteilnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennt Firma Wiesecker Group nicht an, es sei denn ihrer Geltung ist ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden.
„Veranstaltung“ „Schulung“ meint sämtliche Schulungsleistungen der Firma Wiesecker Group im Zusammenhang mit Bedienerschulungen an diversen Hebezeugen, gleich ob sie im Präsenzunterricht erfolgen oder im Onlineunterricht.
„Veranstalter“ ist die Firma Wiesecker Group, die selbst oder durch beauftragte Dritte Schulungsleistungen durchführt.
„Teilnehmer“ ist jeder Vertragspartner des Veranstalters, der Schulungsleistungen in Anspruch nimmt.
„Schriftlich“ ist die Abgabe einer Klärung mittels Textform per Brief, Email oder Fax, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form der Abgabe von Erklärungen verlangt ist.
II. Vertragsschluss
Schulungsveranstaltungen stehen grundsätzlich allen Interessenten offen. Sind bei einzelnen Lehrveranstaltungen bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, ist der Veranstalter berechtigt, diese vor Beginn der Veranstaltung zu prüfen.
Anmeldungen sind online mittels der Bestellroutine unter www.bedienerschulungen.de oder durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars per Email an bedienerschulungen@rentlift.de, per Brief an Wiesecker Group, Inh. Uwe Koblenz, Tagewerbener Str. 108, 06667 Weißenfels, möglich. Mit Absenden der Anmeldung werden die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn die Anmeldung schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurde.
III. Schulungsentgelt
Das Schulungsentgelt wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Lern- und Arbeitsmittel werden, soweit nicht anders in den Veranstaltungsinformationen angegeben, durch den Veranstalter gestellt und sind im ausgewiesenen Entgelt enthalten. Barzahlung oder Vorkasse als Teilnahmevoraussetzung bei bestimmten Veranstaltungen bleibt vorbehalten. Eine Veranstaltung kann nicht zwischen mehreren Teilnehmern aufgeteilt werden.
IV. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei später eingehenden Rücktritten oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird das volle Schulungsentgelt in Rechnung gestellt.
Bei Verhinderung eines Teilnehmers kann der Veranstalter die Teilnahme von Ersatzpersonen aus Kulanz akzeptieren.
V. Durchführung der Veranstaltung
Die Veranstaltungen werden gemäß den veröffentlichten Programminhalten durchgeführt. Aussage und Erläuterungen zu den Veranstaltungen, Werbematerialien sowie der Website verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Dozenten, Verlegung des Veranstaltungsortes und / oder Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor, wenn dadurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend beeinflusst wird. Ein Anspruch auf bestimmte Referenten oder Veranstaltungsorte besteht nicht. Um die Vermittlung der Programminhalte vor allem unter methodisch-didaktischen Gesichtspunkten zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl je Veranstaltung begrenzt. Der Veranstalter behält sich ebenso vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen.
VI. Dokumentation der Schulung
Je nach Programminhalt erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme an der Veranstaltung. Dies kann eine einfache Teilnahmebescheinigung, ein Prüfungszeugnis oder aber ein Bedienerausweis sein. Bei Bedienerschulungen für hydraulische Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen wird auf Wunsch durch den Veranstalter ein Bedienerausweis mit Passfoto des Teilnehmers ausgestellt.
VII. Haftung
Bei einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Seminarentgelte zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche wegen Veranstaltungsabsagen sind ausgeschlossen.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
VIII. Datenschutz
Der Veranstalter speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Sofern die Teilnehmer zustimmen, werden die Daten auch für Marketingzwecke genutzt. Teilnehmer können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen, bzw. Einwilligungen widerrufen. Das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist zu finden auf www.bedienerschulungen.de/datenschutzerklärung .
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der mit der Veranstaltungseinladung schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Weißenfels bzw. je nach Streitwert das Landgericht Halle.
Bei Onlineseminaren ist der Erfüllungsort Sitz des Veranstalters.